Im Kontext des Ehrenamtes
„Das Ehrenamt als Delegierter oder Delegierte ist eine sinnstiftende Aufgabe für das Gemeinwohl, denn als Interessenvertreter*innen unserer Mitglieder können sie wichtige Impulse aus allen Teilen der Gesellschaft beisteuern.“
Ludwig B. Lühl, Vorsitzender DJH-Landesverband Rheinland
Seit 2010 wählen die DJH-Mitglieder im Rheinland ihre Delegierten alle vier Jahre in einem offenen und demokratischen Prozess als ihre Interessenvertreter*innen. Die gewählten Delegierten bilden anschließend die Mitgliederversammlung. Unter den Delegierten sind Landrät*innen, Oberbürgermeister*innen und aktive Sozialarbeiter*innen, Mitarbeitende in Verwaltungen, in der freien Jugendhilfe sowie Unternehmer*innen und Vertreter*innen freier Berufe. In ihrer Zusammensetzung bilden sie die Vielfalt der Gesellschaft ab und nehmen ihr Ehrenamt als sinnstiftende Aufgabe für das Gemeinwohl wahr. Viele von ihnen sind seit Jahren für den DJH-Landesverband Rheinland aktiv.