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Jugendherberge
Ü/F im Mehrbettzimmer Preise

Alle detaillierten Preise findest du auf den Porträtseiten der einzelnen Jugendherbergen unter: jh-rheinland.de.

FAQ:

Jugendherbergen sind für alle da
Unsere Jugendherbergen stehen allen Gästen offen. Besonders junge Leute bis 26 Jahre profitieren von günstigeren Übernachtungspreisen. Gäste ab 27 Jahre zahlen in den Jugendherbergen im Rheinland in der Regel einen Aufpreis von 4,00 € pro Übernachtung. Ausgenommen hiervon sind die Jugendherbergen in Aachen, Bonn, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln und Waldbröl „Panarbora“ wo der zusätzliche Beitrag nur 2,00 € je Nacht beträgt.

Familienpreise und -rabatte
Bei Familienaufenthalten mit minderjährigen Kindern gelten in den rheinischen Jugendherbergen ganzjährig Ermäßigungen auf Preise für Unterkunft und Verpflegung (ausgenommen sind Programmbuchungen).
• Kinder bis einschließlich 3 Jahre: kostenlos
• Kinder von 4 bis 12 Jahre 50 % Ermäßigung
• Eltern und Kinder ab 13 Jahren zahlen den angegebenen Preis für Junioren
Die Familienpreise gelten nur für Familien mit eigener DJH-Familienmitgliedschaft und nicht für Familiengruppen mit DJH-Gruppenmitgliedschaft.
Infos zu weiteren attraktiven Familienangeboten findet ihr unter: jh-familien.de

Nebensaison
In den meisten unserer Jugendherbergen profitiert ihr in der Nebensaison von besonders günstigen Preisen. Die Nebensaisontermine sind dabei nicht für alle Gästegruppen gleich – so gelten z.B. für Schulklassen andere Nebensaisonzeiten als für Familien, für andere Gästegruppen gibt es keine Nebensaisontermine.

Ferienpreis NRW für Gruppen
Gruppen ab 10 Personen erhalten bei mindestens vier Übernachtungen in den NRW-Ferien in vielen Jugendherbergen eine Ermäßigung von 15% auf die regulären Preise für Übernachtungen und Verpflegung. Ausnahmen sind die Jugendherbergen: Aachen, Blankenheim, Bonn, Düsseldorf, Waldbröl „Panarbora“ sowie die Jugendherbergen in Duisburg und Köln.

Freiplätze für Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten erhalten bei ihrem Aufenthalt zwei Freiplätze für Unterkunft, Verpflegung und Programm – unabhängig von Schüler*innenanzahl und Aufenthaltsdauer. Externe Programmkosten, wie Eintrittskarten oder Fahrkarten, sind teilweise ausgenommen.

Non-Profit-Organisationen
Wenn ihr als Non-Profit-Organisation ein individuelles Tagungsarrangement in einer unserer Tagungs-Jugendherbergen bucht, erhaltet ihr bis zu 15 % Ermäßigung auf die Miete eines Tagungsraums. Davon ausgenommen sind Tagungspauschalen. In den TagungsTreffpunkten NATUR erhaltet ihr 10 % Rabatt, in den TagungsTreffpunkten CITY gibt es sogar 15 % Nachlass.

Pauschalangebote für Tagungs- und Musikgruppen
Beliebt sind bei Tagungsgäste unsere Tagungspauschalen mit und ohne Übernachtung. Die 13 TagungsTreffpunkte im Rheinland erleichtern euch damit die Organisation eurer Veranstaltung, denn mit ihnen lässt sich einfach und sicher kalkulieren. Alle Infos dazu findet ihr unter: jh-tagungen.de
Die 14 Musik-Jugendherbergen im Rheinland bieten Musikpauschalen mit 2 Übernachtungen zu attraktiven Preisen an – ein Klavier oder E-Piano sowie einen Proberaum inklusive. Verschafft euch hier einen Überblick: jh-musikgruppen.de

Zusätzliche Abgaben
Neun Städte und Gemeinden im DJH-Landesverband Rheinland erheben Beherbergungs- oder Übernachtungssteuern, Kurbeiträge oder sogenannte Kulturförderbeiträge. Diese werden zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und abgeführt. Für weitere Fragen zu eurem Aufenthalt in einer dieser Jugendherbergen wendet euch direkt an die Kolleg*innen vor Ort. Ihre Kontaktdaten findet ihr hier.

Jugendherberge Blankenheim: Die Stadt Blankenheim erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3% auf den Übernachtungserlös. Diese Abgabe gilt nicht bei zwingend beruflichen Aufenthalten. Hierunter fallen auch Klassenfahrten.

Jugendherberge Bonn: Die Stadt Bonn erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 6% auf den Übernachtungserlös. Diese Abgabe gilt nicht für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Klassenfahrten und für Personen (und deren Begleitung), die wegen einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Bonn übernachten müssen.

Jugendherberge Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf erhebt eine Beherbergungssteuer von 3 € pro Übernachtung/Gast. Befreit sind: Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schulfahrten, Berufskollegs- und Jugendfahrten mitsamt deren Begleitpersonen.

Jugendherberge Gemünd Vogelsang: Die Gäste der Jugendherberge Gemünd Vogelsang sind kurabgabepflichtig: Gäste von 14 bis 17 Jahren: 0,50 € p. P. und Tag. Gäste ab 18 Jahre: 1,00 € p. P. und Tag. Von der Kurbeitragspflicht ausgenommen sind: Schulklassen, Student*innengruppen, Chor- und Orchesterproben eingetragener Vereine sowie kirchlich bedingte Veranstaltungen ohne Ausflugscharakter.

Jugendherberge Hellenthal: Die Stadt Hellenthal erhebt eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 1,50 € pro Übernachtung für alle Person ab 14 Jahren. Diese Abgabe gilt nicht bei zwingend beruflichen Aufenthalten. Hierunter fallen auch Klassenfahrten.

Jugendherberge Kleve: Die Stadt Kleve erhebt eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5% auf den Übernachtungserlös. Diese Abgabe gilt nicht bei zwingend beruflichen Aufenthalten. Hierunter fallen auch Klassenfahrten.

Jugendherbergen Köln-Deutz, Köln-Riehl, Pathpoint Cologne: Die Stadt Köln erhebt eine Kulturförderabgabe in Höhe von 5% auf den Übernachtungserlös. Diese Abgabe gilt z.B. nicht bei von der Schulleitung genehmigten Klassenfahrten und für Personen (und deren Begleitung), die wegen einer notwendigen medizinischen Behandlung in Köln übernachten (auf Antrag).

Jugendherberge Nideggen: Die Stadt Nideggen erhebt eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5% auf den Übernachtungserlös.

Jugendherberge Xanten: Xanten ist staatlich anerkannter Luftkurort. Für Buchungen in der Jugendherberge Xanten ist daher zusätzlich zum Übernachtungspreis der folgende Kurbeitrag pro Tag zu entrichten: Erwachsene ab 17 Jahren: 2,30 € / Kinder 7-16 Jahre: 1,15 € / Kinder bis 6 J.: frei

Ausnahmen:
Die fünfte und weitere Person einer Familie, wenn bereits für 4 Familienmitglieder Kurbeiträge entrichtet wurden; Jugendliche, Schüler*innen bis Sekundarstufe I (bis Klasse 10); Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die an einer Gruppenfahrt teilnehmen. Begleitpersonen von Schwerbehinderten (100%), Tagungsgäste