Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lernens. Sie fördern die Klassengemeinschaft, bieten außerschulische Lernmöglichkeiten und schaffen unvergessliche Erlebnisse. Doch die Finanzierung kann sowohl für Schulen als auch für Eltern eine Herausforderung darstellen. Wir haben eine kompakte Übersicht über Kosten, Finanzierungsmöglichkeiten und Zuschüsse für Klassenfahrten zusammengestellt.
Wie viel darf eine Klassenfahrt kosten?
Die Kosten variieren je nach Zielort, Dauer, Art der Unterkunft, Transportmittel und Aktivitäten. Eine bundesweit einheitliche Obergrenze für die Kosten einer Klassenfahrt gibt es nicht. Jedes Bundesland hat unterschiedliche Empfehlungen oder Richtlinien für die finanzielle Belastung von Eltern. Diese Dokumente regeln oft auch, wie Schulen mit den Kosten umgehen sollten, um sicherzustellen, dass keine Familie finanziell überfordert wird.
In Nordrhein-Westfalen legt z.B. die Schulkonferenz das Fahrtenprogramm für jedes Schuljahr fest. Hier werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
- Anzahl der Klassenfahrten pro Jahr
- Dauer der Fahrten
- Kostenobergrenzen
Diese Vorgaben helfen, die Kosten für alle Beteiligten im Rahmen zu halten. Details sind in der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften NRW“ (kurz BASS) nachzulesen.
Für andere Bundesländer hat der DJH-Hauptverband die jeweiligen Richtlinien in einem Blogbeitrag zusammengestellt.
Finanzierung einer Klassenfahrt
Grundsätzlich sind die Kosten für die Klassenfahrt von den Eltern zu tragen. Davon ausgenommen sind einkommensschwache Familien, die diese Mehrbelastung nicht selber tragen können. Wir stellen euch verschiedene Möglichkeiten vor, finanzielle Hilfe zu beantragen.
1. Finanzierung durch Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Leistungen für Bildung und Teilhabe ermöglichen Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die volle Teilhabe an Schul- und Freizeitaktivitäten. Da Klassenfahrten ein fester Bestandteil der schulischen Bildung sind, werden sie durch den Staat finanziert, wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
Kinder können diese Leistungen erhalten, wenn sie oder ihre Eltern bereits folgende Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz
- Bürgergeld nach dem Zweiten Buch – Sozialgesetzbuch
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Wohngeld in Kombination mit Kindergeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Weitere Voraussetzungen laut Sozialgesetzbuch:
- Das Kind darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Es besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule.
- Es erhält keine Ausbildungsvergütung.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Leistungen für Teilhabe decken die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt, darunter:
✅An- und Abreise
✅Unterkunft
✅Verpflegung
✅Eintrittsgelder
✅Reiseversicherung
Nicht übernommen werden:
❌Bekleidung, Rucksäcke, Wanderschuhe etc.
❌Taschengeld
❌Freiwillige Programmpunkte
Gibt es eine Kostenobergrenze?
Grundsätzlich nein.
In einigen Bundesländern gibt es festgelegte Höchstgrenzen für Zuschüsse. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Jobcenter die tatsächlichen Kosten schulrechtlich vorgeschriebener Fahrten übernehmen muss (gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II, Az. B 14 AS 36/07 R).
Tipp: Eltern sollten Einspruch einlegen, wenn ihr Antrag aufgrund einer Obergrenze abgelehnt wird.
Wann und wo sollte man Leistungen beantragen?
- Frühzeitige Planung: Sobald eine Klassenfahrt angekündigt wird, sollten Eltern die voraussichtlichen Kosten recherchieren und den Antrag so schnell wie möglich einreichen. Je nach Auslastung des Jobcenters kann die Bearbeitungszeit variieren.
- Kontakt zum Jobcenter: Das örtliche Jobcenter kann telefonisch, persönlich oder per E-Mail kontaktiert werden.
- Antragsstellung: Formulare gibt es auf der Website des Jobcenters oder direkt vor Ort.
- Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweise, Mietverträge, Geburtsurkunden usw. müssen eingereicht werden.
Weitere Information und die Anträge gibt es beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
2. Bedarfsauslösung des Jobcenters
Auch für Familien mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistungen beziehen, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten. Über das örtliche Jobcenter können Zuschüsse für Klassenfahrten beantragt werden. Zudem bieten viele Kommunen finanzielle Hilfen für bedürftige Familien über Sozialfonds an. Lehrkräfte oder Schulleitungen wissen oft, welche Anlaufstellen es vor Ort gibt.
3. Unterstützung durch Fördervereine, Stiftungen & Unternehmen
Viele Schulen haben engagierte Fördervereine, die finanzielle Hilfe für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien bereitstellen. Oft reicht es, wenn sich die Lehrkräfte oder betroffene Eltern vertrauenswürdig an die Ansprechpartner wenden, damit zumindest ein Teil der Kosten übernommen werden. Daneben gibt es lokale Unternehmen, Banken sowie Stiftungen, die Zuschüsse für Klassenfahrten gewähren.
4. Selbst aktiv werden - gemeinsam für die Klassenkasse
Kuchenverkauf, Sponsorenlauf, Flohmarkt: Es gibt viele Möglichkeiten, die Klassenkasse aufzubessern. In unserem separaten Blogbeitrag haben wir einige Ideen für euch zusammengefasst. Der Vorteil: Schon im Vorfeld der Klassenfahrt schweißen gemeinsame Aktionen die Klasse zusammen.
Reisekostenerstattung für Lehrkräfte
Lehrkräfte, die Schulfahrten begleiten, können ihre entstandenen Reisekosten erstattet bekommen. Schulleitungen haben die Möglichkeit, Haushaltsmittel aus dem jährlichen Schulbudget dafür zu beantragen. Die Erstattung umfasst:
- Fahrtkosten
- Tagegeld
- Übernachtungskosten
- Nebenkosten
Wichtig: Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Dienstreise gestellt werden. Weitere Informationen sind bei der Bezirksregierung NRW erhältlich. Lehrkräfte aus anderen Bundesländern erhalten Informationen bei ihrer Schulleitung.